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Schnellcheck Online-Scheidung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine schnelle Online-Scheidung für Sie in Frage kommt, füllen Sie das unten stehende Formular aus.
Es beantwortet die Frage, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine schnelle Online-Scheidung durchführen können.

Die Antworten werden nicht versendet, sondern dienen ausschließlich der direkten Beantwortung der Frage, ob eine Online-Scheidung mölich ist.

Sie leben seit mindestens 9 Monaten von Ihrem Ehemann getrennt?

Sie können gerne schon mit mir in Kontakt treten, zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht müssen Sie vermutlich noch warten.

Ihr Ehemann stimmt der Scheidung zu?
Sie leben mehr als 3 Jahre getrennt?
Sie haben sich mit Ihrem Ehemann über die Scheidungsfolgen geeinigt?
Sie leben mehr als 3 Jahre getrennt?
Sie haben eine Regelung über Haushaltsgegenstände getroffen?
Sie leben mehr als 3 Jahre getrennt?
Sie haben eine Regelung über die Ehewohnung getroffen?
Sie leben mehr als 3 Jahre getrennt?
Sie haben eine Regelung über den nachehelichen Unterhalt getroffen?
Sie leben mehr als 3 Jahre getrennt?
Haben Sie Kinder?
Sind Sie sich einig über Sorgerecht und Umgangsrecht?
Sie haben eine Regelung über den Kindesunterhalt getroffen?

Sie können gerne schon mit mir in Kontakt treten.

Eine Online-Scheidung kann für Sie in Frage kommen.

Bitte füllen Sie das Datenblatt 'Online-Scheidung' unter Downloads aus und senden dieses an uns.

Sie wollen wissen, was die Scheidung kostet? Bitte füllen Sie die Fragen unter Scheidungskosten aus.

Onlinescheidung bedeutet,

  • dass Sie keinen Termin beim Anwalt wahrnehmen müssen
  • dass es nur einen Gerichtstermin geben wird
  • dass wir nahezu die gesamte Korrespondenz zeitsparend und einfach per Internet / Fax / Post (wie Sie es wünschen) abwickeln und Sie somit die Kosten sparen können.

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